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Schulanmeldung in der Europaschule Ketzin am 13. und 14.12.2023

Ihr Kind kommt im Sommer 2024 in die Schule


Entsprechend §37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.


Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden.


Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt am 13. und 14. Dezember 2023 in der Zeit von 09:00 – 18.00 Uhr im Sekretariat der „Europaschule Ketzin“ in Ketzin, Am Mühlenweg 16.


Dabei sind der Personalausweis, die Geburtsurkunde des Kindes und wenn möglich, die Sprachstandsfeststellung aus der Kita mitzubringen. Das einzuschulende Kind muss persönlich anwesend sein.


Sollte nur einer der beiden Sorgeberechtigten das Kind anmelden, ist eine Vollmacht des weiteren Sorgebrechtigten vorzulegen. Wenn es nur einen Sorgeberechtigten gibt, sollte möglichst ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden (Negativ-bescheid gemäß §58a Sozialgesetzbuch VIII).


Die Einschulungsgespräche und die Einschulungsuntersuchungen finden nach der Schulanmeldung statt, voraussichtlich im März 2024. Den Termin erhalten Sie bei der Schulanmeldung.


Mit freundlichen Grüßen,
Ute Hoppe
Schulleitung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 20. November 2023

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