Welche Abschlüsse sind möglich?
Der Bachelor-Abschluss befähigt die Studierenden in relativ kurzer Zeit dazu, komprimiertes Wissen zu erlangen und dies im anschließenden Beruf anzuwenden. Die meisten Bachelorstudiengänge sind so aufgebaut, dass man verschiedene Fächer in einem Studium kombinieren kann. Der mit dem Bachelor erworbene 1. Akademische Grad (Grundstudium) berechtigt zum Masterstudiengang (weiterführendes Studium).
Dem akademischen Grad Bachelor wird die fachliche Ausrichtung angefügt.
Geistes- Sozialwissenschaften
Naturwissenschaften
Lehramt
Ingenieurwissenschaften
Rechtswissenschaften
Musik
Freie Kunst
Bachelor of Arts (B.A.)
Bachelor of Science (B.Sc.)
Bachelor of Education (B.Edu.)
Bachelor of Engineering (B.Eng.)
Bachelor of Laws (LL.B.)
Bachelor of Music (B.Mus.)
Bachelor of Fine Arts (B.F.A)
Der Master-Abschluss ist ein berufsqualifizierender Abschluss, welcher nur erreicht werden kann, wenn in der Regel zuvor ein erster Hochschulabschluss erreicht wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen (bestehen der Eignungsprüfung, Berufserfahrung in Führungspositionen u. ä.) kann ein Masterstudium aber auch ohne Hochschulabschluss begonnen werden. Nach dem Masterabschluss ist man für eine Promotion befähigt.
Geistes- Sozialwissenschaften
Naturwissenschaften
Lehramt
Ingenieurwissenschaften
Rechtswissenschaften
Musik
Freie Kunst
Master of Arts (M.A.)
Master of Science (M.Sc.)
Master of Education (M.Edu.)
Master of Engineering (M.Eng.)
Master of Laws (LL.M.)
Master of Music (M.Mus.)
Master of Fine Arts (M.F.A)
Das Staatsexamen ist eine Form der Abschlussprüfung, bei dem der Staat das öffentliche Interesse vertritt und somit die Qualität für bestimmte Ausbildungen sicherstellt. Die Prüfung wird von ausgewählten Vertretern des Staats abgenommen. Die Besonderheit beim Staatsexamen liegt darin, dass zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen eine Praxisphase stattfindet, vor allem bei angehenden Lehrern/innen, Ärzten/innen und Juristen/innen.
Das Diplom ist heute überwiegend von den Bachelor/Master-Studiengängen abgelöst worden. An einigen vor allem technischen Universitäten/Hochschulen ist es jedoch auch heute noch möglich, ein Diplom abzulegen.
Der Magister-Abschluss (Magister Atrium (M.A.)) war der übliche Abschluss bei Geisteswissenschaften und zeichnet sich durch eine breite wissenschaftliche Orientierung (ein Hauptfach und zwei Nebenfächer) aus. Die Zusammenstellung der Fächer kann weitestgehend selbst bestimmt werden und zielt nicht spezifisch auf einen bestimmten Beruf ab. Die Möglichen Arbeitsbereiche sind zum Beispiel in der Kultur oder Tätigkeiten im Hochschulwesen. Diese Variante ist überwiegend vom 2-Fach-Bachelor/Master oder Kombi-Bachelor/- Master abgelöst worden.
Die Promotion ist der höchste akademische Grad. Mit dem Abschluss der Promotion wird der Doktortitel verliehen. Es gibt 40 unterschiedliche Doktorgrade. Durch die unterschiedlichen Fachrichtungen ist auch die Dauer der Promotion verschieden. Die einzelnen Zulassungsvoraussetzungen sind in den einzelnen Fachbereichen der Fakultäten geregelt.