Im Land Brandenburg gewähren alle Landkreise den Berechtigten auf Antrag finanzielle Zuwendungen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft während des Besuchs der Berufsschule.
Voraussetzungen hierfür sind:
Geschlossener Berufsausbildungsvertrag
Fahrzeit (Hin- und Rückweg) zwischen Wohnort und Berufsschule übersteigt 3 Stunden
Weitere Informationen gibt das entsprechende Merkblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
Die Antragstellung erfolgt im zuständigen Schulverwaltungsamt des Landkreises, in dem die Ausbildungsstätte ihren Sitz hat. Die entsprechenden Postanschriften der Schulverwaltungsämter aller Landkreise sind im Merkblatt zu finden.
Antragsstellung im Landkreis Havelland - Schulverwaltungsamt: Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in der Berufsausbildung