Eine klassische Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler sich ein wenig Geld dazu zu verdienen und praktische Erfahrungen in einem Unternehmen zu machen.
Ab dem 13. Lebensjahr haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit (mit Zustimmung der Eltern) während der Ferien für maximal 20 Arbeitstage zu arbeiten. Hier gilt vorrangig das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Klassische Ferienjobs sind kurzfristige Beschäftigungen und dürfen demnach nicht länger als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage ausgeübt werden. Es gibt keine Einkommensgrenzen.
Sozialversicherung: Sozialversicherungsfrei, aber umlagepflichtig
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