Um das Ausbildungsziel in einem anerkannten Ausbildungsberuf trotz bestimmter Einschränkungen zu erreichen, kann der Nachteilsausgleich genutzt werden. Liegt eine beglaubigte gesundheitliche Beeinträchtigung oder eine amtlich festgestellte Behinderung vor, so besteht der Anspruch darauf. Der Nachteilsausgleich passt zum Beispiel den Umfang, die Dauer, die Prüfungsart oder den Einsatz von Hilfsmittel an die Beeinträchtigung bzw. Behinderung an.
Während der Zeit im Betrieb kann die begleitete betriebliche Ausbildung hilfreich sein. Das Angebot richtet sich speziell an junge Menschen mit Behinderung. Entstehen zum Beispiel Probleme im Arbeitsalltag, so unterstützt die von der Bundesagentur für Arbeit vermittelte Begleitperson den Betrieb und den Auszubildenden. Hierfür kontaktiert die Begleitperson den Ausbildungsbetrieb bereits vor dem Beginn der Ausbildung und bereitet ihn auf die Ausbildung vor. Zusätzlich kann Förderunterricht in Anspruch genommen werden.
Flyer-begleitete betriebliche Ausbildung
Flyer- Assistierte Ausbildung (AsA)