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Wege zur beruflichen Teilhabe

Ausbildungsmöglichkeiten

Grundsätzlich stehen Menschen mit Behinderung die gleichen Ausbildungswege offen wie nichtbehinderten Jugendlichen. Mögliche Einschränkungen werden durch die Form und Art der Behinderung bestimmt. Um die Anforderungen des Wunschberufes mit den eigenen Fähigkeiten abgleichen zu können, ist es wichtig sich vorher darüber zu informieren.

Informationen zu allen Ausbildungsberufen
Informationen zu Studienangeboten

Übersicht der Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet spezielle Berufsberatung (Reha-Berater/innen) an, welche über individuelle Ausbildungswege und entsprechende Unterstützungsangebote aufklärt.

Unterstützungsmöglichkeiten

  • Um das Ausbildungsziel in einem anerkannten Ausbildungsberuf trotz bestimmter Einschränkungen zu erreichen, kann der Nachteilsausgleich genutzt werden. Liegt eine beglaubigte gesundheitliche Beeinträchtigung oder eine amtlich festgestellte Behinderung vor, so besteht der Anspruch darauf. Der Nachteilsausgleich passt zum Beispiel den Umfang, die Dauer, die Prüfungsart oder den Einsatz von Hilfsmittel an die Beeinträchtigung bzw. Behinderung an.

 

  • Während der Zeit im Betrieb kann die begleitete betriebliche Ausbildung hilfreich sein. Das Angebot richtet sich speziell an junge Menschen mit Behinderung. Entstehen zum Beispiel Probleme im Arbeitsalltag, so unterstützt die von der Bundesagentur für Arbeit vermittelte Begleitperson den Betrieb und den Auszubildenden. Hierfür kontaktiert die Begleitperson den Ausbildungsbetrieb bereits vor dem Beginn der Ausbildung und bereitet ihn auf die Ausbildung vor. Zusätzlich kann Förderunterricht in Anspruch genommen werden.  

Flyer-begleitete betriebliche Ausbildung

 

  • Das Angebot der Assistierten Ausbildung (AsA) unterstützt während der duale Ausbildung durch Wissensvermittlung in der allgemeinen Bildung oder der Fachtheorie, bei benötigtem Sprachunterricht oder bei Problemen im sozialen Umfeld.

Flyer- Assistierte Ausbildung (AsA)

Alternativen

  • Die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf kann unter bestimmten Voraussetzungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung sattfinden. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel eine duale Ausbildung aufgrund der Art der Behinderung ausgeschlossen werden muss. Hierbei wird das Lernumfeld vom Bildungsträger an die entsprechende Behinderung oder Beeinträchtigung angepasst, zum Beispiel durch barrierefreie Zugänge. Weitere Unterstützung wird durch ausgebildete Lehrkräfte und Förderunterricht gegeben. Diese außerbetriebliche Ausbildung bietet den Auszubildenden eine individuelle Begleitung und Unterstützung während der Ausbildung und bei persönlichen Problemen.

Flyer- außerbetriebliche Einrichtung

  • Ist aufgrund der Art und Schwere der Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht möglich, so können bei der zuständigen Kammer besondere Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG/§ 42m HwO für die Erstausbildung beantragt werden. Das Erlernen eines Fachpraktikerberufs eignet sich beispielsweise bei Lernschwierigkeiten. Hierbei wird die Theorie vermindert und die praktischen Ausbildungsinhalte stehen im Fokus. Zudem besteht die Möglichkeit, bestimmte praktische Ausbildungsanteile wegzulassen, die aufgrund von körperlicher Behinderung nicht ausgeführt werden können. Wenn die Behinderung und die Leistung es zulassen, kann jederzeit in eine Regelausbildung gewechselt werden, um den höheren Berufsabschluss zu erlangen.
  • Ist die Erstausbildung für einen Fachpraktikerberuf in einem normalen Beruf nicht möglich, weil die benötigten Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfen fehlen, so kann diese im Berufsbildungswerk absolviert werden. Diese verfügen über behindertengerechte Ausstattungen und ausgebildetes pädagogisches, psychologisches und medizinisches Betreuungspersonal.

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit

Lindenplatz 4

14641 Nauen

 

Tel.: (0800) 4555500
Web: www.arbeitsagentur.de

Friedrich-Ebert-Ring 63

14712 Rathenow 

 

Handwerkskammer Potsdam (HWK)

Charlottenstraße 34-36                            

14467 Potsdam

Tel.: (0331) 373-0
E-Mail:
Web: www.hwk-potsdam.de

 

Industrie- und Handelskammer

Breite Straße 2 a-c                                    

14467 Potsdam

Tel.: (03321) 2786-0
E-Mail: info@ihk-potsdam.de
Web: www.ihk-potsdam.de