Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Logoleiste2

 

Studienorientierung

Welche Formen des Studiums gibt es?

  • Das Vollzeitstudium (Präsenzstudium) zeichnet sich dadurch aus, dass sich dem Studium zeitlich im vollen Umfang gewidmet wird, um Vorlesungen und Seminare zu besuchen.
  • Das Teilzeitstudium bietet die Möglichkeit neben dem Beruf oder neben Betreuungsaufgaben (Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen) das Studium zu absolvieren. Die Regelstudienzeit verlängert sich bei einem Teilzeitstudium. Es kann sowohl berufsintegrierend als auch berufsbegleitend absolviert werden.
  • Das Duale Studium verbindet das theoretische Wissen des Hochschulstudiums mit der Berufsausbildung bzw. der Berufspraxis.
  • Das Triale Studium vereint das Bachelorstudium an einer Hochschule, die Berufsausbildung im Betrieb und den Erwerb des Meisterbriefs.
  • Das Fernstudium ermöglicht ein räumlich ungebundenes Studieren. Das Fernstudium zeichnet sich durch ein hohes Maß an eigener Organisation aus. Die Lehrmaterialen und Leistungskontrollen sind so konzipiert, dass die Wissensvermittlung im Selbststudium möglich ist.   

Welche Beratungsstellen gibt es?

Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bietet Informationen in einem persönlichen Beratungsgespräch. In dem Beratungsgespräch kann individuell, den persönlichen Neigungen entsprechend, informiert werden.

Die Studienberatung an den einzelnen Hochschulen hilft bei allen speziellen Fragen und informiert über die Aufnahmeverfahren.

Liste der Studienberatung der einzelnen Hochschulen, hier.

Zusätzlich werden Messen angeboten, die über die möglichen Studiengänge und deren Zulassungsvoraussetzungen informieren und aufklären.

Weiterführende Informationen rund um die Themen berufsbegleitendes Studium, Abendstudium oder Fernstudium sind unter www.fh-studiengang.de zu finden.

Wo stehen Informationen zu bestimmten Studienfächern?

www.hochschulkompass.de
www.studis-online.de
www.nach-dem-abitur.de
www.studycheck.de
www.studiengaenge.zeit.de
www.duales-studium-brandenburg.de

Darüber hinaus geben die Webseiten der Hochschulen Auskunft über die angebotenen Studienfächer und deren Inhalte.

Welcher Schulabschluss/ welche Zulassungsvoraussetzung wird für ein Studium benötigt?

Es gibt drei verschiedene Arten von Hochschulreifen, die zum Studium berechtigen. 

  1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur), dieser Abschluss berechtigt zum Studium an allen Hochschultypen.
  2. Fachgebundene Hochschulreife, berechtigt zum Studium von bestimmten Fächern an Universitäten und zu den meisten Fächern, die an Hochschulen angeboten werden. 
  3. Fachhochschulreife (Fachabitur) berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

 

Je nach Studienrichtung kann der Numerus Clausus (NC) eine weitere Hürde für die Zulassung zu einem Studium darstellen. Als Numerus Clausus wir die Zulassungsbeschränkung verstanden, welcher sich je Semester und Studiengang neu ergibt. So bekommen zunächst Bewerber mit Bestnoten (1,0) die Beschränkten Studienplätze zugewiesen, dann die Bewerber mit einem Notendurchschnitt von 1,1 usw..

Der dritte Bildungsweg ermöglicht es ohne Hochschulreife zu studieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zu den Mindestanforderungen gehören die berufliche Vorbildung bzw. einige Jahre Berufserfahrung, die abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und einige Jahre Berufserfahrung. Zusätzlich zu den beruflichen Qualifikationen werden oft weitere Zulassungsvoraussetzungen geprüft (Eignungsprüfung, Probestudium etc.)

Welche Abschlüsse sind möglich?

Der Bachelor-Abschluss befähigt die Studierenden in relativ kurzer Zeit dazu, komprimiertes Wissen zu erlangen und dies im anschließenden Beruf anzuwenden. Die meisten Bachelorstudiengänge sind so aufgebaut, dass man verschiedene Fächer in einem Studium kombinieren kann. Der mit dem Bachelor erworbene 1. Akademische Grad (Grundstudium) berechtigt zum Masterstudiengang (weiterführendes Studium).

Dem akademischen Grad Bachelor wird die fachliche Ausrichtung angefügt.

 

Geistes- Sozialwissenschaften 
Naturwissenschaften

Lehramt

Ingenieurwissenschaften

Rechtswissenschaften

Musik

Freie Kunst 

Bachelor of Arts (B.A.)
Bachelor of Science (B.Sc.)

Bachelor of Education (B.Edu.)

Bachelor of Engineering (B.Eng.)

Bachelor of Laws (LL.B.)

Bachelor of Music (B.Mus.)

Bachelor of Fine Arts (B.F.A)


Der Master-Abschluss ist ein berufsqualifizierender Abschluss, welcher nur erreicht werden kann, wenn in der Regel zuvor ein erster Hochschulabschluss erreicht wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen (bestehen der Eignungsprüfung, Berufserfahrung in Führungspositionen u. ä.) kann ein Masterstudium aber auch ohne Hochschulabschluss begonnen werden. Nach dem Masterabschluss ist man für eine Promotion befähigt.

 

Geistes- Sozialwissenschaften 
Naturwissenschaften

Lehramt

Ingenieurwissenschaften

Rechtswissenschaften

Musik

Freie Kunst 

Master of Arts (M.A.)
Master of Science (M.Sc.) 

Master of Education (M.Edu.)

Master of Engineering (M.Eng.)

Master of Laws (LL.M.)  

Master of Music (M.Mus.)

Master of Fine Arts (M.F.A)


Das Staatsexamen ist eine Form der Abschlussprüfung, bei dem der Staat das öffentliche Interesse vertritt und somit die Qualität für bestimmte Ausbildungen sicherstellt. Die Prüfung wird von ausgewählten Vertretern des Staats abgenommen. Die Besonderheit beim Staatsexamen liegt darin, dass zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen eine Praxisphase stattfindet, vor allem bei angehenden Lehrern/innen, Ärzten/innen und Juristen/innen.


Das Diplom ist heute überwiegend von den Bachelor/Master-Studiengängen abgelöst worden. An einigen vor allem technischen Universitäten/Hochschulen ist es jedoch auch heute noch möglich, ein Diplom abzulegen.


Der Magister-Abschluss (Magister Atrium (M.A.)) war der übliche Abschluss bei Geisteswissenschaften und zeichnet sich durch eine breite wissenschaftliche Orientierung (ein Hauptfach und zwei Nebenfächer) aus. Die Zusammenstellung der Fächer kann weitestgehend selbst bestimmt werden und zielt nicht spezifisch auf einen bestimmten Beruf ab. Die Möglichen Arbeitsbereiche sind zum Beispiel in der Kultur oder Tätigkeiten im Hochschulwesen. Diese Variante ist überwiegend vom 2-Fach-Bachelor/Master oder Kombi-Bachelor/- Master abgelöst worden.


Die Promotion ist der höchste akademische Grad. Mit dem Abschluss der Promotion wird der Doktortitel verliehen. Es gibt 40 unterschiedliche Doktorgrade. Durch die unterschiedlichen Fachrichtungen ist auch die Dauer der Promotion verschieden. Die einzelnen Zulassungsvoraussetzungen sind in den einzelnen Fachbereichen der Fakultäten geregelt.

Wie lange dauert ein Studium?

Die Dauer des Studiums ist abhängig vom gewählten Studienfach und der Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit ist die vorgegebene Zeit, die mindestens benötigt wird, um ein Studienfach von Anfang bis Ende zu studieren.

In Deutschland beträgt die Regelstudienzeit für Bachelorstudiengänge sechs Semester (3 Jahre). Es ist jedoch auch möglich, dass die Regelstudienzeit für Bachelorstudiengänge variiert.

Je nach gewählter Universität oder Fachhochschule können Praxisphasen in den Studienordnungen vereinbart sein, sodass sich die Regelstudienzeit in dem gewählten Studienfach verlängert.

Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang variiert je nach Studienfach von zwei bis vier Semester (1 bis 2 Jahre).

Welche Kosten sind mit einem Studium verbunden?

An einer staatlichen Hochschule sind keine Studiengebühren zu entrichten. Das Studium an einer privaten Hochschule ist im Vergleich doch eher kostspielig, da kostendeckende Gebühren erhoben werden und die privaten Einrichtungen keine staatliche Förderung erhalten.

Zu Beginn des Semesters fallen zusätzlich Beitragsgebühren vor allem an Hochschulen an. Die Semesterbeiträge werden für die Verwaltungskosten, andere Leistungen (Betrieb von Mensen, Cafeterien, Wohnheimen, Beratungsstellen etc.) und für die Unterstützung zum Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt. Die Zahlung des Semesterbeitrags stellt die Voraussetzung für die Immatrikulation und die Rückmeldung zum neuen Semester dar.

 

Zu diesen Kosten kommen weitere Kosten des täglichen Lebens hinzu. Hierzu zählen unter anderem Miete, Lebensmittel, Kleidung, Lernmittel und Versicherungen (Wichtig: die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung endet für Studierende über 25 Jahren).

 

Weitere umfangreiche Informationen zu Kosten, Versicherungen und Beispielrechnungen sind bei FinanceScout24 und Studies Online zu finden.

Wo findet man Studienplätze?

www.studieren.de
www.hochschulkompass.de
www.wegweiser-duales-studium.de
www.duales-studium-brandenburg.de

Zusätzlich wird auf den Webseiten der Hochschulen darüber informiert, welche freien Studienplätze angeboten werden.

Welche Bewerbungsfristen gibt es?

Bei den nachfolgenden Fristen handelt es sich um Richtwerte. Die genauen Fristen werden auf den Webseiten der einzelne Universitäten oder Fachhochschulen veröffentlicht.

Die Bewerbungsfristen für ein zulassungsbeschränktes Studium sind meistens

  • für das Wintersemester vom 15. April bis zum 15. Juli und
  • für das Sommersemester vom 15. November bis zum 15. Januar.

Die Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge ist abhängig von der jeweiligen Universität und in der Regel

  • für das Wintersemester von Mitte Mai bis Mitte September und
  • für das Sommersemester ebenfalls vom 15. November bis zum 15. Januar möglich.

Zusätzlich müssen neben den Bewerbungsfristen auch die Fristen für das Auswahlverfahren und die der Einschreibung berücksichtigt werden.

Handelt es sich um eine Bewerbung für ein duales Studium, so ist es sinnvoll sich früh um einen Studienplatz und einen Platz im Ausbildungsbetrieb zu kümmern. Die meisten Betriebe fangen im August an, sich nach dualen Studenten/innen für das darauffolgende Ausbildungs-/Studienjahr umzusehen und die Bewerbungsverfahren zu beginnen.

Was bedeutet zulassungsbeschränkt und was zulassungsfrei?

Zulassungsbeschränkt, wird ein Studiengang, wenn die Nachfrage das vorhandene Angebot an Studienplätzen übersteigt. Die vorhandenen Studienplätze werden dann nach bestimmten Kriterien (Wartezeit, Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, etc) vergeben. Diese können örtlich, an einer bestimmten Hochschule oder bundesweit, an allen anbietenden Hochschulen beschränkt sein.

Ist der Studiengang zulassungsfrei, so stehen den Bewerbern ausrechend Studienplätze in einem bestimmten Studiengang zur Verfügung und ein Auswahlverfahren ist nicht nötig. Häufig reicht es die Hochschulzugangsberechtigung zu erfüllen, denn die sonstige Voraussetzungen um einen Studienplatz zubekommen spielen eine untergeordnete Rolle.

Wo bewerbe ich mich?

Für die meisten Studiengänge bewirbt man sich direkt bei der Hochschule. Es sei denn, es handelt sich um einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie), dann muss die Bewerbung über www.hochschulstart.de versendet werden.

An Universitäten kann man sich häufig nur für ein bis zwei Studiengänge bewerben. An einer Fachhochschule sind bis zu fünf Studiengänge möglich. Eine Einschränkung, an wie vielen Hochschulen man sich bewirbt, ist nicht gegeben.

Wie kann man sich bewerben?

Die Hochschulen haben auf ihren Webseiten oft Formulare für die Online-Bewerbung, welche direkt ausgefüllt werden können. Wichtig ist beim Ausfüllen, dass alle Unterlagen (Personalausweis, Bescheinigung der Krankenkasse) und Dokumente (Hochschulzugangsberechtigung oder Zeugnis über die Fachhochschulreife) vorhanden sind, um alle benötigten Informationen eintragen zu können. Manche Hochschulen verlangen zusätzlich ein Motivationsschreiben oder laden zu Auswahlgesprächen/-tests ein.

Die Unterlagen und Nachweise müssen spätestens mit dem Poststempel des Bewerbungsschlusses vollständig bei der Hochschule eingegangen sein.

Für zulassungsfreie Studiengänge muss häufig nur der Antrag in der vorgesehenen Frist direkt bei der Hochschule eingehen.

Absage erhalten?

Das Nachrückverfahren bietet oft Chancen, den gewünschten Studienplatz trotz der ersten Absage zu erhalten.

Hat es im Nachrückverfahren ebenfalls nicht geklappt, besteht die Möglichkeit über eine Onlinebörse dennoch einen Studienplatz zu bekommen. Hochschulen melden dort Studiengänge, in denen nach der Bewerbungsfrist noch freie Plätze zur Verfügung stehen.

Die Wartezeit für die nächste Bewerbungsphase kann sich positiv auswirken und die Chancen für die Zusage im neunen Jahr erhöhen. Die Wartesemester werden bei NC-Studiengängen berücksichtigt und fließen in die Auswahl ein. Die Zwischenzeit kann zudem für Freiwillige Dienste oder Auslandsprogramme genutzt werden, um den eigenen Wissenstand zu erweitern und Erfahrungen zu sammeln.

Hochschulen in Brandenburg

Brandenburgische Technische Universität Cottbus – Senftenberg
www.b-tu.de

Europa – Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
www.europa-uni.de

Fachhochschule für Finanzen (Brandenburg)
www.fhf-kw.brandenburg.de

Fachhochschule der Polizei (Brandenburg)
www.fhpolbb.de

Fachhochschule Potsdam
www.fh-potsdam.de

Fachhochschule für Sport & Management Potsdam
www.fhsmp.de

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
www.filmuniversitaet.de

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
www.hnee.de

 

Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane.de
www.mbh-fontane.de

Technische Hochschule Brandenburg
www.th-brandenburg.de

Technische Hochschule Wildau
www.th-wildau.de

Theologische Hochschule Elstal
www.th-elstal.de

Universität Potsdam
www.uni-potsdam.de